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"Latinum" und "Kleines Latinum"
Feststellungsprüfung

(Stand April 2008)

Dass Lateinkenntnisse in allen Studiengängen eine sehr große Hilfe sind, ist unbestritten, denn Latein erschließt die Wurzeln der europäischen Kultur und ist die Sprache der Wissenschaft in fast allen Bereichen. Latein gelernt zu haben, zahlt sich mit Sicherheit aus.

Darüber hinaus bleibt die Frage, inwieweit es wichtig ist, das Latinum als Qualifikation zu erwerben.
Da kaum ein Schüler der 9. oder 10. Jahrgangsstufe sich heute bereits über seine Berufswünsche im Klaren ist, sollte man sich möglichst viele Türen offen halten, d. h. möglichst viele Qualifikationen erwerben, die später einmal wichtig sein können.
Dies gilt grundsätzlich auch für das Latinum, das auch weiterhin für zahlreiche Studiengänge Studien- bzw. Prüfungsvoraussetzung ist.

Neu ist diesbezüglich, dass man fortan in Bayern auch zwischen dem "Latinum" und "Kleinen Latinum"(= gesicherte Lateinkenntnisse) unterscheidet.

Diese Neuregelungen sind bedingt durch die neue bayerische Lehramtsprüfungs-ordnung, die im Frühjahr 2008 veröffentlicht werden soll.
Grundsätzlich kann man zwar das Latinum oder Lateinkenntnisse auch während des Studiums erwerben. Man sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass dies sehr viel wertvolle Studienzeit kostet. Zudem ist der Erfolg in der Prüfung dabei nicht garantiert.
Wenn man also die Möglichkeit hat, sollte man als Schüler das Latinum bzw. Kleine Latinum (= gesicherte Lateinkenntnisse) erwerben und nicht erst in späteren Jahren.



Wo werden das Latinum und Kleine Latinum als Studien- bzw. Prüfungsvoraus-setzung verlangt?

  • Für das Lehramtsstudium (Gymnasium) in den Fächern Griechisch, Latein sowie katholische und evangelische Religion wird in Bayern auch künftig das Latinum vorausgesetzt, ebenso natürlich für die Promotion in allen philologischen Fächern.
  • Für das Lehramtsstudium (Gymnasium) in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch wird in Bayern künftig das Kleine Latinum vorausgesetzt.
  • Für zahlreiche weitere Studiengänge kann hier nur auf die einzelnen Universitäten verwiesen werden, die häufig unterschiedliche Prüfungsvoraussetzungen haben. Zur Orientierung sei auf folgende Internetseite verwiesen werden: www.altphilologenverband.de

 

 

1. Latinum:

Die Zuerkennung des Latinums setzt die Fähigkeit voraus, "lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen", im Wesentlichen also Texte von Cicero.

 

Wie erlangt man das Latinum?

Schüler des G 9 erwerben das Latinum , wenn sie aufsteigenden Pflichtunterricht in Latein von Jahrgangsstufe 7-11 besucht haben und im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 11 mindestens die Note 4 erzielt haben

oder durch eine erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung nach der Jahrgangsstufe 10,

  • wenn die Schüler Latein zugunsten der spät beginnenden
    Fremdsprache Spanisch ablegen
  • oder die nächste Jahrgangsstufe im Ausland verbringen wollen
  • oder die Schule verlassen wollen.

Schüler des G 8 erwerben das Latinum , wenn sie aufsteigenden Pflichtunterricht

in Latein von Jahrgangsstufe 6-10 besucht haben und im
Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 mindestens die Note 4 erzielt haben

oder durch eine erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung nach der Jahrgangsstufe 9,

  • wenn die Schüler Latein zugunsten der spät beginnenden Fremdsprache Spanisch ablegen
  • oder die nächste Jahrgangsstufe im Ausland verbringen wollen
  • oder die Schule verlassen wollen.

Der Erwerb des Latinums wird im Abiturzeugnis vermerkt.

Schüler, die die Feststellungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten zusätzlich ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung.

 

 

2. Gesicherte Lateinkenntnisse bzw. Kleines Latinum:

Die Zuerkennung des Kleinen Latinums setzt die Fähigkeit voraus, "lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosatextstellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen" (entsprechende antike, mittelalterliche und neuzeitliche Texte, z.B. Nepos, Curtius Rufus, Vulgata).

 

Wie erlangt man das Kleine Latinum (=Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse) ?

Schüler des G 9 erwerben das Kleine Latinum , wenn sie aufsteigenden Pflichtunterricht in Latein von Jahrgangsstufe 7-10 besucht haben und im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 mindestens die Note 4 erzielt haben.

Der Erwerb des Kleinen Latinums wird künftig im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 sowie im Abiturzeugnis vermerkt.

Schüler des G 8 erwerben das Kleine Latinum , wenn sie aufsteigenden Pflichtunterricht in Latein von Jahrgangsstufe 6-9 besucht haben und im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 mindestens die Note 4 erzielt haben.

Der Erwerb des Kleinen Latinums wird künftig im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 sowie im Abiturzeugnis vermerkt.

 

 

3. Feststellungsprüfung zum Erwerb des Latinums

Wer kann die Feststellungsprüfung ablegen?

Schüler, die Latein als 2. Fremdsprache ab der Jahrgangsstufe 7 bzw. 6 erlernt haben und nach der Jahrgangsstufe 10 (G9) bzw. 9 (G8) ablegen, können eine Feststellungsprüfung machen, um das Latinum zu erwerben.

Diese Möglichkeit haben

  • Schüler, die in Jahrgangsstufe 11 (G9) bzw. 10 (G8) zum Schulbesuch im Ausland beurlaubt sind
  • Schüler, die Latein durch eine spät beginnende Fremdsprache ersetzen, z.B. Italienisch oder Spanisch
  • Schüler, die nach der Jahrgangsstufe 10 das Gymnasium verlassen und an eine andere Schulart übertreten, z.B. die Fachoberschule

 

Wie sieht die Prüfung aus?

Sie besteht aus zwei Teilen:

•  einer schriftlichen Prüfung (90 Minuten), die aus einer Übersetzung eines lateinischen Originaltextes besteht.

Dabei ist der Schwierigkeitsgrad einer inhaltlich anspruchsvolleren Cicero-Stelle zu Grunde zu legen. Ein zugelassenes Lexikon darf verwendet werden.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Vorbereitung auf die Prüfung bei den Schülern, jederzeit aber geben wir Fachkollegen gerne Informationen und Tipps zur Vorbereitung auf die Prüfung. Zudem empfehlen wir den betreffenden Schülern, die für die 10. Jahrgangsstufe angebotene Förderstunde im Fach Latein zu besuchen.

•  einer mündlichen Prüfung über den Stoff der 10. Klasse (G9) bzw. 9.Klasse (G8).

Diese Prüfung kann auf Antrag durch die in Jahrgangsstufe 10 (G9) bzw. 9 (G8) erbrachten mündlichen Leistungen ersetzt werden.

 

Wie wird die Note der Feststellungsprüfung errechnet?

Die Gesamtnote der Latinumsprüfung wird folgendermaßen errechnet:

Die Note der schriftlichen Prüfung zählt doppelt, die Note der mündlichen Prüfung bzw. die mündliche Jahresfortgangsnote der Jahrgangsstufe 10 (G9) bzw. 9 (G8) zählt einfach.

Rechenbeispiel:
Schriftliche Prüfung: 4
Mündlicher Teil: 2

Gesamtnote: 3,33 also 3

Achtung: Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die Note der schriftlichen Prüfung 6 ("Ungenügend") ist.

 

Wann findet die Feststellungsprüfung statt?

Die Prüfung wird - sofern nicht anders abgesprochen - in der Regel am Ende des Schuljahres abgehalten, wenn definitiv feststeht, ob die Schüler Latein ablegen oder nicht.
Wenn der Schüler die Prüfung nicht bestanden hat, kann er sie nach angemessener Frist, in der Regel nach einem Jahr, wiederholen. Diese Möglichkeit besteht nur einmal.